Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft im Bau

Im ausklingenden Jahr 2023 hat der Ständerat in der Wintersession Anfang Dezember die vom Nationalrat geschaffene Basis für die Förderung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz grösstenteils positiv bestärkt. Die Initiative 20.433 zielt darauf ab, nachhaltige Praktiken in der Abfallwirtschaft und im Ressourcenmanagement zu fördern, um so eine effizientere und umweltfreundlichere Wirtschaft zu ermöglichen.

Geplante Änderungen des Umweltschutzgesetz (USG)
Im neuen Art 35j zum ressourcenschonenden Bauen bestätigt der Ständerat, dass der Bundesrat Anforderungen an Bauwerke stellen kann hinsichtlich der Verwendung umweltschonender Baustoffe und Bauteile, die Verwendung rückgewonnener Baustoffe, der Trennbarkeit der verwendeten Bauteile und ihre Wiederverwendung. Er möchte präzisieren, dass dies im Rahmen einer gesamthaften, bauwerk- und lebenszyklusbasierten Nachhaltigkeitsbetrachtung geschehen soll.

Ebenso wie Bundesrat und Nationalrat lehnt der Ständerat die von der UREK-N vorgeschlagene Möglichkeit ab, Vorschriften über Form und Inhalte von Ausweisen zum Ressourcenverbrauch von Bauwerken zu erlassen.

Grenzwerte im Energiegesetz
Mit der Bestätigung der Forderung des Nationalrats, dass die Kantone im Energiegesetz Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude festlegen sollen, unterstreicht auch der Ständerat die Wichtigkeit von Energieeffizienz, nicht nur im Betrieb aber auch in der Realisierung eines Gebäudes. Das Energiegesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

Was bedeutet das für die Bauwirtschaft?
Nach der noch zu erfolgenden Differenzbereinigung und der Schlussabstimmung treten die Anpassungen in Kraft. Im Sinne der Förderung von Kreislaufwirtschaft in der Schweiz ist damit ein Anfang gemacht. Im Sinne einer schnellen und kohärenten Umsetzung von zirkulärem Bauen in der Schweiz ist eine Weiterentwicklung des regulativen Rahmens und die Umsetzung praktischer Beispiele nötig.

In der Zwischenzeit wird der Druck auf die Branche, nachhaltiger zu agieren, weiter zunehmen: Die am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Verordnung des Bundesrats über die Berichterstattung über Klimabelange verpflichtet grosse Unternehmen. Die Pflicht zur detaillierten Berichterstattung über Treibhausgasemissionen, Energieverbrauch und andere relevante Umwelteinflüsse nennt Kreislaufwirtschaft nicht direkt, betrifft aber die ganze Branche. Die Anwendung von zirkulären Prinzipien unterstützt Unternehmen in der Berichterstattung und trägt zu konkretem Impact bei.

Und auch in Brüssel werden weiterhin Fakten geschaffen, die sich auf das Schweizer Bauwesen auswirken. Die Revision der Bauprodukteverordnung (CPR) wird für Frühjahr 2024 erwartet, auch hier sind neue Berichterstattungspflichten über Umwelt-, Klima- und Sicherheitsleistung von Bauprodukten genannt. Bis diese allerdings Realität werden und das neue Bauprodukterecht analog der EU CPR gilt, dürften sicherlich mindestes 5-10 Jahre vergehen.

Die Baubranche in der Schweiz hat längst begonnen, sich mit einer ganzheitlichen Herangehensweise für ein zirkuläres Bauwesen zu beschäftigen. Auch die Lancierung des C33 Circular Construction Catalyst 2033, der Schweizer Koordinationsstelle für zirkuläres Bauen ist ein guter Schritt. C33 schafft Transparenz, koordiniert, vernetzt und fördert so die wichtige Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette im Bau.
 

Bildquelle: Parlamentsdienste, Rob Lewis, 2023

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