Seit Anfang 2022 gelten die Kriterien für «grüne» Investitionen der EU-Taxonomie. Als Baustein des European Green Deal will die Europäische Union damit die Klimawende voranbringen – auch im Gebäudesektor. Das soll über mehr Transparenz in der Berichterstattung und mit Offenlegungspflichten geschehen. Die Anforderungen gelten für Wartung und Reparatur bestehender Gebäude sowie für Neubau- und Renovierungsprojekte.
Für den Gebäudebestand spielt das Errichtungsdatum eine entscheidende Rolle. Die Taxonomie-Konformität von Bestandsgebäuden, die vor dem 31. Dezember 2020 errichtet wurden, ist gegeben, wenn ein Energy Performance Rating der Klasse A vorliegt oder wenn das Gebäude zu den 15 Prozent der energieeffizientesten Gebäude des regionalen oder nationalen Gebäudebestandes gehört. Welche Kriterien hierfür erfüllt sein müssen, ist noch unklar. In Deutschland etwa gehört ein Wohngebäude zu den “Top 15 Prozent“, wenn der Primärenergiebedarf weniger als 70 kWh/m² beträgt oder wenn ein Energieausweis mit Energieeffizienzklassen A+, A oder B für Einfamilienhäuser und A+ oder A für Mehrfamilienhäuser vorhanden ist. Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2020 errichtet wurden und Neubauten sind Taxonomie konform, wenn der Primärenergiebedarf 10 Prozent unterhalb der nationalen Werte des Niedrigstenergiegebäudestandards liegt. Für Renovierungsprojekte ist das jeweilige Gebäudeenergiegesetz ausschlaggebend. Andernfalls sind Renovierungsprojekte Taxonomie konform, wenn der Primärenergiebedarf des Gebäudes mindestens um 30 Prozent reduziert wird.
In den direkten Anwendungsbereich der Taxonomie-Verordnung fallen zwar nur Finanzmarktteilnehmer, die bestimmte Finanzprodukte anbieten, wie beispielsweise Immobilienfonds und Unternehmen, die von der CSR-Richtlinie erfasst sind. Die durch die Taxonomie-Verordnung normierten Offenlegungs- und Transparenzpflichten werden jedoch mittelbar die gesamte Immobilienwirtschaft betreffen. Das dürfte sich sowohl in einer steigenden Nachfrage nach Taxonomie konformen Immobilien als auch grösseren Preisunterschieden zwischen diesen und nicht konformen Gebäuden bemerkbar machen.
Weitergehende Informationen können Sie im übersichtlichen Whitepaper des Dutch Green Building Council (DGBC) nachlesen. Wir danken dem DGNB für die Genehmigung der Verbreitung der deutschen Version des Whitepapers.
Auf diesen Websites finden Sie hilfreiches Material und können die ESG-Verifikation der DGNB und SGNI in Anspruch nehmen:
Bildquelle: C Dustin