Die EU-Taxonomie wurde als EU-Verordnung im Juni 2020 erlassen. Als Regelwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist sie ein wichtiger Teil des European Green Deal, um die Netto-Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 auf null zu reduzieren. Unternehmen mit Sitz in der EU und Schweizer Firmen, die in der EU tätig sind, und die die Voraussetzungen für die Berichtspflicht erfüllen, müssen in der Regel ab 2024 Bericht erstatten. Erfasst sind alle Wirtschaftszweige.
Die EU-Taxonomie beurteilt die wirtschaftlichen Aktivitäten anhand von sechs Klimazielen und fordert, dass bei mindestens einem Klimaziel ein wesentlicher Beitrag geleistet wird. Gemäss dem «Do No Significant Harm»-Prinzip darf für die anderen fünf Ziele kein ernsthafter Schaden entstehen. Gleichermassen müssen soziale Mindestkriterien erfüllt werden.
Der Markt für nachhaltige Investments ist in den letzten Jahren aus der Nische auf ein Volumen von weit über eine Billion Euro angewachsen. In der Schweiz hat der Markt für nachhaltige Investments 2020 gemäss Sustainable Finance erneut ein zweistelliges Wachstum verzeichnet. Viele Stakeholder führen seit Jahren eine angemessene Nachhaltigkeits-berichterstattung durch. Allerdings können Unternehmen weitgehend selbst entscheiden, welche Kriterien sie für nachhaltige Investments anlegen. Eine Übersicht der Nachhaltigkeits-berichterstattung der grössten kotierten Schweizer Firmen nach internationalen Standards zeigt die Breite. Positiver Effekt der EU-Taxonomie wird sein, dass die Standards alle Marktteilnehmern in die Lage versetzen werden, informierte Entscheidungen über nachhaltige Aktivitäten und Investitionen auf einer vergleichbaren Basis zu treffen.
Weitergehende Informationen können Sie im Whitepaper des Dutch Green Building Council (DGBC) nachlesen. Wir danken dem DGBC für die Genehmigung der Verbreitung.
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