Wer ausschreibt, baut die zirkuläre Bauwende
Die zentrale Frage im Bauwesen lautet heute nicht mehr nur, wie wir bauen, sondern warum wir neu bauen. Gerade für Gemeinden und Kantone wird diese Frage zunehmend strategisch relevant.
Als grosse Auftraggeber und Eigentümer von Gebäuden und Infrastrukturen entscheidet die öffentliche Hand mit, ob Ressourcen weiter verwendet und künftig im Kreislauf geführt werden. Damit verschiebt sich auch die Rolle von Architektur und Planung: Nicht der Neubau steht im Zentrum, sondern der intelligente Umgang mit dem Bestand, Materialien und grauer Energie.
Die Schweiz am Wendepunkt
Was international Trend ist, hat in der Schweiz längst in die Gesetzgebung erreicht. Mit den MuKEn 2025 erhalten Neubauten erstmals Grenzwerte für graue Energie – sobald die Kantone die Mustervorschriften in ihr Recht übernehmen. Parallel verankert das revidierte Umweltschutzgesetz (USG, Änderung vom 15. März 2024) Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft als Grundsatz; Der Bund bereitet gerade in einer Verordnung gemäss Artikel 35j vor, Anforderungen an wiederverwendbare Baustoffe und den Rückbau zu normieren.
Wer jetzt weiterhin allein auf «Abriss und Neubau» setzt, handelt nicht nur ökologisch fragwürdig, sondern riskiert die ökonomische Entwertung seiner Projekte.
Die Richtung gibt der neue SIA 390/1 Klimapfad vor, seit 1. Februar 2025 in Kraft: Netto-Null ist kein Fernziel mehr, sondern der Massstab zeitgemässer Architektur.
Der Mehrwert von Zirkularität für Gemeinden
Gemeinden und Kantone haben in der Bauwende eine Schlüsselrolle. Über ihre Ausschreibungen setzten sie direkte Marktimpulse und fördern zirkuläre Lösungen gezielt.
Zirkularität bringt nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch strategische Resilienz: längere Nutzungsdauern, tiefere Lebenszykluskosten, geringere Abhängigkeit von knappen Rohstoffen und eine bessere Planbarkeit zukünftiger Sanierungen.
Mit dem revidierten interkantonalen Beschaffungsrecht (IVöB; auf Bundesebene das textgleiche BöB) lassen sich diese Anforderungen heute rechtssicher in Ausschreibungen und technischen Spezifikationen verankern. Entscheidend ist dabei ein Perspektivenwechsel: Weg vom einzelnen Bauprojekte, hin zu einer langfristigen kommunalen Beschaffungs- und Ressourcenstrategie.
Wer ausschreibt, gestaltet den Wandel
Die Bauwende wird nicht auf Baustellen entschieden, sondern in Strategien, Ausschreibungen und Investitionsentscheiden.
Gemeinden und Kantone können zirkuläres Bauen jetzt vom Pilotprojekt zum neuen Standard zu machen. Dafür gilt es, die regulatorischen Spielräume konsequent zu nutzen und den Wandel aktiv zu gestalten.




