Berichterstattungspflichten nach EU-Taxonomie in der Schweiz ab 2024

Ab 2024 gilt die EU-Taxonomie auch für die Schweizer Baubranche. Über die Details und ob die Branche parat ist, erläutert uns der Architekt und Geschäftsführer der Schweizer Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (SGNI) Heinz J. Bernegger.

Inwiefern betrifft die EU-Taxonomie Schweizer Firmen? Was ändert sich zum Status quo und wann wird die EU-Taxonomie ihre Wirkung entfalten?

Im Immobilien-Sektor sind aktuell vor allem Anlagegefässe betroffen, welche den Regulationen der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) unterliegen. Grössere Unternehmen werden voraussichtlich ab 2024 (rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023) verpflichtet sein, über Klimaschutz-relevante Belange öffentlich Bericht zu erstatten, basierend auf den TCFD-orientierten Empfehlungen des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Aufgrund der Klimaziele bis 2030 dürften diese Anforderungen zukünftig wohl schrittweise auch auf mittlere und kleinere Unternehmen ausgeweitet werden.

Wird es zukünftig unterschiedliche Standards der Berichterstattung geben: Die der EU-Taxonomie und die der Schweiz?

Aktuell bestehen bei der Umsetzung der EU-Taxonomie noch länder- und branchenspezifische Spielräume, welche sukzessive abnehmen werden. Ein eigener, Schweiz-spezifischer Standard zur Berichterstattung birgt das Risiko, dass dieser später dann doch wieder angeglichen werden muss, wenn die Umsetzungs-Anforderungen von EU-Seite steigen und branchenspezifisch weiter präzisiert worden sind.

«Es erfordert Anstrengungen von der Schweizer Baubranche, um im internationalen Vergleich zukünftig weiterhin mithalten zu können»

Heinz J. Bernegger, Geschäftsführer SGNI, DGNB Auditor für die Schweiz, ZHAW Dozent & Modulleiter Life Cycle Management

Wie sollten Schweizer Firmen sich auf die Compliance mit der EU-Taxonomie vorbereiten?

Ich denke, es bereiten sich bereits sehr viele Firmen intern auf ein umfassenderes Reporting vor. Um zukünftig die notwendigen Nachweise, Zahlen und Kennwerte rechtzeitig bereitstellen zu können ist es jedoch wichtig, zeitnah mit der Planung und wenn möglich auch schon mit der internen Umsetzung zu beginnen.

Auch die SGNI (Schweizer Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft) ist laufend dabei, die Anforderungen aus der EU-Taxonomie umfassend in die aktuellen Systemversionen des Schweizer DGNB-Zertifizierungssystems zu integrieren. Soll eine EU-Taxonomie-Konformität von Neubau- und Sanierungsprojekten unabhängig verifiziert werden, so ist dies über die SGNI möglich. Dazu bietet die SGNI unter Zusammenarbeit mit Madaster Schweiz ab März 2023 auch eine eigene Schweizer DGNB ESG-Manager:innen Ausbildung an.

Weitergehende Informationen können Sie im übersichtlichen Whitepaper des Dutch Green Building Council (DGBC) nachlesen. Wir danken dem DGNB für die Genehmigung der Verbreitung.

Eine Übersicht über die Berichtspflichten und wer davon betroffen ist, finden Sie in unserem Magazinbeitrag "EU-Taxonomie betrifft Schweizer Immobilienwirtschaft".

Auf diesen Websites finden Sie hilfreiches Material und können die ESG-Verifikation der DGNB und SGNI in Anspruch nehmen:

Bildquelle: Ralph Ravikayden

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